“Leck unter der Küchenspüle an einem Sonntagabend, Anfrage gegen 21 Uhr abgeschickt. Am Montagmorgen hatte ich schon zwei Anrufe, und der Klempner kam noch am selben Tag. Die Rechnung entsprach dem Angebot, das bleibt mir in Erinnerung.”
Ihre Renovierungsförderungin Luxemburg Bis zu 15.000 € Förderung für Ihre Renovierung
Klimabonus 2026 3 % MwSt statt 17 % Klimaprêt
Die Renovierungsförderungen 2026
Jedes Programm, sein Betrag und seine Bedingungen. Die Förderungen sind größtenteils miteinander kombinierbar.
Beträge geprüft am 2026-07-24 · Quellen: Klima-Agence,guichet.lu,Enoprimes
Klimabonus
Dämmung
Kapitalzuschuss des Staates für die Wärmedämmung von Gebäuden (früher PRIMe House, in den Klimabonus integriert).
Quelle : Klima-Agencebis zu
100 €/m²
Erhöhung um 25 % für Haushalte mit geringem Einkommen
Klimabonus
Wärmepumpe
Kapitalzuschuss für den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe.
Quelle : Klima-Agencebis zu
15.000 €
+25 % für geringe Einkommen · +15 % bei Gesamtsanierung (≥ 3 Arbeiten / 24 Monate)
Klimabonus
Fenster
Förderung für den Austausch von Fenstern durch leistungsstarke Dreifachverglasung.
Quelle : Klima-Agencebis zu
200 €/m²
Uw-Wert ≤ 1,0 W/m²K erforderlich
Klimabonus
Lüftung (KWL)
Förderung für eine KWL-Anlage mit Wärmerückgewinnung.
Quelle : Klima-Agencebis zu
4.000 €
Mindestwirkungsgrad der Wärmerückgewinnung erforderlich
MwSt
Wohnungs-MwSt zu 3 %
Stark ermäßigter MwSt-Satz auf Renovierungsarbeiten an der Wohnung, statt des Normalsatzes von 17 %.
Quelle : guichet.lu3 %
Steuervorteil pro Wohnung begrenzt — Betrag auf guichet.lu
Kredit
Klimakredit (Klimaprêt)
Zinsgünstiger, vom Staat verbürgter Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils einer energetischen Renovierung.
Quelle : guichet.lubis zu
100 000 €
Bis zu 100.000 € über maximal 15 Jahre
Private Prämie
Enoprimes
Private Prämie, finanziert von den Energieversorgern, berechnet auf Basis der erzielten Energieeinsparungen.
Quelle : EnoprimesVariabel
Kommunal
Kommunale Förderungen
Ergänzende Prämien einiger Gemeinden, kombinierbar mit den nationalen Förderungen.
Quelle : Klima-AgenceVariabel
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Artikel lesenWas keinen Anspruch auf Förderung eröffnet
Besser vorher wissen: Hier sind die Fälle, in denen die Förderung verloren geht. Besser heute erfahren als bei der Antragstellung entdecken.
Arbeiten, die vor Erhalt der grundsätzlichen Zustimmung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Öl- und Gaskessel sind seit 2025 nicht mehr für den Klimabonus förderfähig.
Arbeiten, die von einem nicht in Luxemburg registrierten Betrieb ausgeführt werden, eröffnen keinen Anspruch auf Förderung.
Die 3 % MwSt gilt nicht für eine seit weniger als 10 Jahren fertiggestellte Wohnung.
Die Enoprimes-Prämie ist verloren, wenn der Antrag nach der Unterzeichnung des Angebots gestellt wird.
Eine nicht detaillierte Rechnung ohne bezifferte Leistungen kann zur Ablehnung des Antrags führen.
Beträge geprüft am 2026-07-24 · Quellen: Klima-Agence,guichet.lu,Enoprimes
Eine Auswahl, die man prüfen kann
Genehmigungen bestätigen, dass ein Unternehmen arbeiten darf. Wir schauen auch darauf, was danach passiert.
Gründliche Prüfung
Wir prüfen bei jedem Unternehmen die Niederlassungsgenehmigung und den Eintrag in der Chambre des Métiers – und verfolgen dann, ob es wirklich auf Anfragen reagiert.
So wählen wir unsere Handwerker aus →Antwort innerhalb von 24 Stunden
Ihre ersten Angebote kommen in unter 24 Stunden. Reagiert ein Unternehmen nicht, geht Ihre Anfrage einfach an ein anderes.
Schreiben Sie es in Ihren Worten
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in Ihren Worten. Unser System erkennt die Gewerke und leitet es an die passenden Unternehmen in Ihrer Nähe weiter.
So funktioniert die Anfrage für mehrere Gewerke →Ein Platz, den man sich verdient
Unternehmen, die reagieren und ihre Kunden zufriedenstellen, erhalten mehr Anfragen. Das hält das Netzwerk zuverlässig.
Was unsere Kunden sagen
“Austausch unseres Ölkessels vor dem Winter. Drei Angebote in 48 Stunden, darunter ein Handwerker, der uns beim Klimabonus-Antrag geholfen hat. Einbau Ende Oktober, nichts zu beanstanden.”
“Schnell, fairer Preis, gerne wieder.”
“Komplettsanierung unseres 6 m² großen Badezimmers. Der erste Handwerker hat sich nie gemeldet, aber der zweite war tadellos: Zeitplan eingehalten und die Baustelle jeden Abend sauber. Planen Sie trotzdem gut 3 Wochen ein.”
“Ich habe drei Angebote für das Streichen der Wohnung vor der Vermietung verglichen. Fast 2.000 € Unterschied zwischen dem ersten und dem letzten – Vergleichen lohnt sich wirklich. Saubere Arbeit, am Ende zwei Tage Verzug, aber nichts Schlimmes.”
“Nach dem Februarsturm fehlten ein paar Schieferplatten. Der Handwerker sprach Luxemburgisch, das hat meine 82-jährige Mutter beruhigt. Repariert an einem Vormittag, mit Vorher-Nachher-Fotos per WhatsApp.”
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Häufige Fragen zu den Förderungen
Jedes Programm, sein Betrag und seine Bedingungen. Die Förderungen sind größtenteils miteinander kombinierbar.
Der Klimabonus fördert die Dachdämmung 2026 mit 60 €/m² (+15 €/m² Leistungsbonus). Der Höchstbetrag setzt eine thermische Mindestleistung voraus. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten eine Erhöhung um 25 %. Die grundsätzliche Zustimmung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Die Enoprimes-Prämie ist zusätzlich kombinierbar.
2026 erreicht der Klimabonus bis zu 15.000 € für eine geothermische Wärmepumpe und bis zu 12.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Wanddämmung wird mit 80 €/m² (+20 €/m² Leistungsbonus) gefördert. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten 25 % mehr. Mindestens 3 Arten von Arbeiten innerhalb von 24 Monaten bringen einen Bonus von 15 %.
Die Wohnungs-MwSt von 3 % statt 17 % gilt für Renovierungsarbeiten an einer seit mindestens 10 Jahren fertiggestellten Wohnung. Sie betrifft den Hauptwohnsitz, den Zweitwohnsitz und vermietete Objekte. Der Steuervorteil ist pro Wohnung begrenzt. Die genauen Modalitäten und Obergrenzen finden sich auf guichet.lu.
Der Klimabonus, die kommunalen Förderungen und die Enoprimes-Prämie sind 2026 miteinander kombinierbar. Jede Gemeinde legt ihre eigenen Prämien fest; fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach. Die Enoprimes-Prämie muss vor der Unterzeichnung des Angebots beantragt werden. Die grundsätzliche Zustimmung des Klimabonus muss dem Beginn der Arbeiten vorausgehen.
Der Klimabonus fördert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 12.000 € und eine geothermische mit bis zu 15.000 €. Der Ersatz einer fossilen Heizung ist erforderlich: Öl- und Gaskessel sind seit 2025 nicht mehr förderfähig. Eine Erhöhung um 25 % gilt für geringe Einkommen. Ein Klimaprêt kann den Eigenanteil finanzieren.
Ja, bei einer einzelnen Maßnahme. Der Klimabonus 2026 verlangt für eine einzige Art von Arbeiten keine Energieberatung, zum Beispiel den Fensteraustausch. Die Beratung wird bei einer Renovierung mit mehreren Elementen verpflichtend. In jedem Fall muss die grundsätzliche Zustimmung den Arbeiten vorausgehen.
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