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Klimabonus 2026 in Luxemburg: Kompletter Leitfaden zu Förderungen für energetische Sanierung

Alles über den Klimabonus 2026: Beträge, förderfähige Arbeiten, Bedingungen und Verfahren zur Finanzierung Ihrer energetischen Sanierung.

tack.lu

Autor

9. Januar 2026
12 Min. Lesezeit
Klimabonus 2026 in Luxemburg: Kompletter Leitfaden zu Förderungen für energetische Sanierung

Der Klimabonus bleibt 2026 das Flaggschiff-Programm zur Unterstützung der energetischen Sanierung in Luxemburg. Nach den Änderungen Ende 2025 erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Förderungen zu maximieren und Ihre Sanierung effektiv zu finanzieren.

Was ist der Klimabonus?

Der Klimabonus ist ein Förderprogramm des luxemburgischen Staates zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Er ersetzt und vereint die früheren Energieprämien in einem einfacheren und großzügigeren System.

Das Ziel ist zweifach: den Energieverbrauch bestehender Gebäude zu senken und die Treibhausgasemissionen des Landes zu reduzieren. Für Eigentümer ist es die Möglichkeit, kostengünstig zu sanieren und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie zu steigern.

Das Programm deckt ein breites Spektrum an Arbeiten ab, von der Dämmung über die Installation effizienter Heizsysteme bis hin zur Lüftung und erneuerbaren Energien.

Förderfähige Arbeiten beim Klimabonus 2026

Wärmedämmung

Die Dämmung bleibt das Fundament jeder effektiven energetischen Sanierung. Der Klimabonus 2026 fördert:

Wanddämmung: Außendämmung (WDVS) oder Innendämmung, mit Mindestanforderungen an die Leistung (U-Wert ≤ 0,2 W/m²K für den Höchstbetrag).

Dachdämmung: Dämmung von ungenutzten Dachböden, ausgebauten Dachgeschossen oder Flachdächern. Die Leistungsanforderungen variieren je nach Dämmungsart.

Bodendämmung: Dämmung der Bodenplatte über Keller, Kriechkeller oder Erdreich. Oft übersehen, kann diese Dämmung bis zu 10% Einsparungen bei der Heizrechnung bringen.

Fensteraustausch: Dreifachverglasung ist für Neuinstallationen obligatorisch. Der Uw-Wert muss ≤ 1,0 W/m²K sein.

Heizsysteme

Der Austausch alter Heizkessel wird stark gefördert:

Wärmepumpen: Luft-Wasser, Erdwärme oder Wasser-Wasser. Dies ist 2026 die am stärksten geförderte Lösung mit Beträgen bis zu 12.000€.

Pelletkessel: Eine interessante Alternative für Häuser ohne Gasanschluss oder für diejenigen, die Holzheizung bevorzugen.

Hybridsysteme: Kombination aus Wärmepumpe + Zusatzheizung für ältere Häuser oder kältere Regionen.

Wichtig: Öl- und Gasheizungen sind seit 2025 nicht mehr förderfähig. Wenn Sie noch eine fossile Heizung haben, ist es Zeit, den Austausch zu planen.

Lüftung

Eine gute Lüftung ist nach Dämmarbeiten unerlässlich:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Gewinnt Wärme aus der Abluft zurück, um die Zuluft vorzuwärmen. Mindestens 80% Wirkungsgrad erforderlich.

Bedarfsgesteuerte Lüftung: Wirtschaftlichere Lösung, geeignet für leichte Sanierungen.

Erneuerbare Energien

Solarthermische Anlagen: Zur Warmwasserbereitung, mit oder ohne Heizungsunterstützung.

Photovoltaikanlagen: Obwohl weniger gefördert als früher, bleiben sie im Rahmen einer Gesamtsanierung förderfähig.

Förderbeträge 2026

Die Beträge des Klimabonus 2026 wurden im Vergleich zu 2025 angepasst. Hier die wichtigsten Förderungen:

ArbeitenGrundbetragLeistungsbonus
Wanddämmung (außen)80€/m²+20€/m² bei U ≤ 0,15
Dachdämmung60€/m²+15€/m² bei U ≤ 0,12
Bodendämmung50€/m²+10€/m² bei U ≤ 0,20
Dreifachverglasung150€/m²+50€/m² bei Uw ≤ 0,8
Luft-Wasser-Wärmepumpe8.000€+4.000€ bei COP ≥ 4,5
Erdwärmepumpe12.000€+3.000€ bei COP ≥ 5
Pelletkessel6.000€+2.000€ bei Wirkungsgrad ≥ 95%
Lüftung mit Wärmerückgewinnung3.000€+1.000€ bei Wirkungsgrad ≥ 85%

Bonus für Gesamtsanierung

Ein zusätzlicher Bonus von 15% wird gewährt, wenn Sie mindestens 3 verschiedene Arbeitsarten innerhalb von 24 Monaten nach dem ersten Projekt durchführen. Dieser Bonus fördert Komplettsanierungen statt Einzelmaßnahmen.

Soziale Aufstockung

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten eine Aufstockung von 25% auf alle Beträge. Die Einkommensgrenzen werden jährlich neu festgelegt und auf guichet.lu veröffentlicht.

Förderbedingungen

Um vom Klimabonus zu profitieren, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

Bedingungen für die Immobilie

  • Die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein (Datum der Erstbezugsnahme)
  • Sie muss in Luxemburg liegen
  • Sie muss als Hauptwohnsitz genutzt oder vermietet werden
  • Die Arbeiten müssen die Energieeffizienz deutlich verbessern

Bedingungen für den Antragsteller

  • Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein
  • In Luxemburg wohnhaft oder Grenzgänger mit Arbeitsplatz in Luxemburg sein
  • Steuerliche Verpflichtungen erfüllt haben

Bedingungen für die Arbeiten

  • Die Arbeiten von einem zugelassenen Fachbetrieb ausführen lassen
  • Technische Mindeststandards einhalten
  • Energieausweis vor und nach den Arbeiten für größere Sanierungen einholen
  • Rechnungen und Bescheinigungen 10 Jahre aufbewahren

Hinweis: Eigenleistungen sind nicht förderfähig, außer für die Dämmung ungenutzter Dachböden unter bestimmten Bedingungen.

So stellen Sie Ihren Antrag

Das Antragsverfahren wurde seit 2025 mit der Integration der Wohnungsprämie vereinfacht.

Schritt 1: Vor den Arbeiten

Lassen Sie ein Energieaudit oder mindestens einen Energieausweis erstellen. Dieses Dokument identifiziert prioritäre Arbeiten und dient als Referenz für die Messung der Verbesserungen.

Fordern Sie mehrere Angebote von zugelassenen Handwerkern an. Vergleichen Sie die Angebote und prüfen Sie, ob die Handwerker in der Liste der förderfähigen Fachbetriebe eingetragen sind.

Schritt 2: Absichtserklärung

Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, melden Sie Ihr Projekt auf guichet.lu an. Dieser Schritt ist seit 2025 obligatorisch. Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Dossiernummer.

Schritt 3: Durchführung der Arbeiten

Lassen Sie die Arbeiten gemäß den genehmigten Angeboten ausführen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: detaillierte Rechnungen, technische Datenblätter der Materialien, Baustellenfotos.

Schritt 4: Förderantrag

Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie Ihren vollständigen Antrag auf guichet.lu ein mit:

  • Bezahlten Rechnungen
  • Konformitätsbescheinigungen der Handwerker
  • Dem neuen Energieausweis (für größere Sanierungen)
  • Vorher/Nachher-Fotos

Schritt 5: Auszahlung

Nach Prüfung des Dossiers (rechnen Sie mit 2 bis 3 Monaten) wird die Förderung direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Kann der Klimabonus mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, der Klimabonus ist mit mehreren anderen Programmen kombinierbar:

Ermäßigte Mehrwertsteuer von 3%

Sanierungsarbeiten profitieren vom super-ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3% statt 17%. Diese Ermäßigung gilt automatisch, wenn die Immobilie älter als 2 Jahre ist und Sie einen Fachbetrieb beauftragen.

Mehr über die 3%-MwSt erfahren →

Zinsloses Klimadarlehen

Die SNCI (Société Nationale de Crédit et d’Investissement) bietet ein zinsloses Darlehen bis zu 100.000€ zur Finanzierung energetischer Sanierungsarbeiten. Dieses Darlehen ist mit dem Klimabonus kombinierbar.

Kommunale Förderungen

Einige Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Energiesparzertifikate

Energieversorger bieten manchmal Prämien für bestimmte Arbeiten an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorger.

Tipp: Durch Kombination aller verfügbaren Förderungen können Sie bis zu 60-70% der Kosten Ihrer energetischen Sanierung finanzieren.

Tipps zur Maximierung Ihrer Förderungen

Planen Sie eine Gesamtsanierung

Statt Einzelmaßnahmen planen Sie eine Komplettsanierung über 2-3 Jahre. Der 15%-Bonus für Gesamtsanierung kann mehrere tausend Euro zusätzlich bedeuten.

Wählen Sie Hochleistungsgeräte

Leistungsboni können Ihre Förderungen erheblich erhöhen. Eine Hocheffizienz-Wärmepumpe kann Ihnen 4.000€ zusätzliche Prämie einbringen.

Lassen Sie ein Energieaudit durchführen

Das Audit identifiziert die wirtschaftlichsten Arbeiten für Ihre Situation. Es ist eine Investition, die sich schnell amortisiert.

Vergleichen Sie Angebote

Fordern Sie mindestens 3 Angebote für jeden Arbeitsposten an. Die Preisunterschiede können erheblich sein.

Kostenlose Angebote anfordern →

Prüfen Sie die Zulassung der Handwerker

Nur Arbeiten, die von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden, sind förderfähig. Prüfen Sie deren Eintragung vor der Unterzeichnung.

Planen Sie Bearbeitungszeiten ein

Die Bearbeitungszeiten können bis zu 3 Monate betragen. Berücksichtigen Sie diesen Liquiditätsbedarf in Ihrer Finanzplanung.

Finden Sie Ihre Handwerker auf Tack

Haben Sie ein Projekt zur energetischen Sanierung? Tack vermittelt Ihnen qualifizierte Handwerker in Luxemburg. Beschreiben Sie Ihr Projekt und erhalten Sie bis zu 3 kostenlose Angebote innerhalb von 24 Stunden.

Unsere Handwerker sind geprüft und kennen die Anforderungen des Klimabonus. Sie können Sie bei Ihren Anträgen begleiten und sicherstellen, dass Ihre Arbeiten förderfähig sind.

Meine kostenlosen Angebote anfordern →

FAQ

Ist der Klimabonus rückwirkend?

Nein, nur vor Beginn angemeldete Arbeiten sind förderfähig. Die Absichtserklärung auf guichet.lu ist vor Arbeitsbeginn obligatorisch.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag nach den Arbeiten?

Sie haben 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten Zeit, Ihren vollständigen Antrag einzureichen.

Kann ich den Klimabonus für einen Zweitwohnsitz erhalten?

Nein, nur Hauptwohnsitze und vermietete Immobilien sind förderfähig.

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Nein, mit Ausnahme der Dämmung ungenutzter Dachböden unter bestimmten Bedingungen. Alle anderen Arbeiten müssen von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.

Wie erfahre ich, ob mein Handwerker zugelassen ist?

Die Liste der zugelassenen Fachbetriebe ist auf guichet.lu verfügbar. Sie können den Handwerker auch nach seiner Zulassungsnummer fragen.

Wird der Klimabonus nach 2026 fortgesetzt?

Das Programm ist mindestens bis 2030 geplant, aber Beträge und Bedingungen können sich jährlich ändern. Nutzen Sie die aktuellen Bedingungen, die sehr günstig bleiben.

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