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Architekt in Luxemburg

Der Architekt ist der Dirigent Ihres Bau- oder Renovierungsprojekts. Unsere Architekten in Luxemburg entwerfen funktionale, ästhetische und normgerechte Räume.

In Luxemburg können nur beim OAI (Ordre des Architectes et Ingénieurs-conseils) eingetragene Architekten eine Baugenehmigung einreichen. Die Beauftragung eines Architekten ist für Bauten über 150m² verpflichtend. Die Honorare sind frei, es gibt aber eine Richtwerttabelle. Projekte müssen PAG und PAP der Gemeinde einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Architekt in Luxemburg Pflicht?

Für Bauten über 150m² ist die Beauftragung eines OAI-zugelassenen Architekten in Luxemburg verpflichtend.

Wie hoch sind die Architektenhonorar?

Die Honorare betragen in der Regel 8% bis 15% der Baukosten, je nach Umfang des Auftrags.

Was umfasst ein Vollauftrag?

Vorstudien, Vorentwurf, Baugenehmigung, Ausführungspläne, Ausschreibung und Baustellenbetreuung.

Kann der Architekt das gesamte Projekt managen?

Ja, bei einem Vollauftrag koordiniert der Architekt alle Beteiligten von der Planung bis zur Übergabe.

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