Verwaltungsvereinfachung in Sicht. Die Wohnungsprämie, die bisher separat verwaltet wurde, ist jetzt in das Klimabonus-Programm integriert. Eine gute Nachricht für Eigentümer, die nur noch einen Ansprechpartner haben werden.
Was sich konkret ändert
Bisher mussten Eigentümer zwei separate Anträge verwalten: den Klimabonus für die energetische Sanierung und die Wohnungsprämie für andere Verbesserungen.
Seit 2025 ist alles auf guichet.lu mit einem einzigen Dossier zentralisiert. Die Förderungen werden zusammen berechnet und ausgezahlt, was die Verfahren erheblich vereinfacht.
Die Vorteile dieser Zusammenlegung
Diese Integration bringt mehrere konkrete Vorteile.
Ein einziges zu erstellendes Dossier bedeutet weniger Papierkram und weniger Fehlerrisiko.
Ein einziger Ansprechpartner erleichtert die Nachverfolgung der Anträge und eventuelle Nachfragen.
Verkürzte Bearbeitungszeiten dank der Zentralisierung ermöglichen eine schnellere Auszahlung der Förderungen.
Bessere Übersicht über die Gesamtförderungen hilft bei der Planung deines Renovierungsbudgets.
Wer ist betroffen?
Diese Vereinfachung kommt allen Eigentümern zugute, die Renovierungsarbeiten in Luxemburg durchführen und selbst in der Immobilie wohnen.
Die Förderkriterien bleiben unverändert. Nur das Verwaltungsverfahren ist vereinfacht.
Tipp: Wenn du einen laufenden Antrag im alten System hast, wird er automatisch auf das neue System übertragen. Keine zusätzlichen Schritte sind erforderlich.
Wie du davon profitierst
Um von dieser Vereinfachung zu profitieren, reiche einfach deinen Antrag auf guichet.lu wie beim klassischen Klimabonus ein.
Das Formular integriert jetzt beide Arten von Förderungen. Du kreuzt einfach die betreffenden Arbeiten an und das System berechnet automatisch die kumulierbaren Förderungen.
Mehr über den Klimabonus erfahren →
FAQ
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, die verschiedenen Förderungen bleiben unter den gleichen Bedingungen wie zuvor kombinierbar. Nur das Antragsverfahren ist vereinfacht.
Ändern sich die Förderbeträge?
Nein, die Beträge bleiben identisch. Nur das Verwaltungsverfahren wurde geändert.
Muss ich meinen Antrag neu stellen, wenn er in Bearbeitung ist?
Nein, laufende Anträge werden automatisch auf das neue System übertragen.